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SALZBURGER WOHNBAUFÖRDERUNG

bei Kauf von Eigentumswohnungen

Auszug aus der Salzburger Wohnbauförderung

Quelle: SIR – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen. Stand März 2024.
Änderungen & Irrtümer vorbehalten.

Höhere Salzburger Wohnbauförderung

bis zu € 80.000,- Direktzuschuss!

Änderungen der Kaufförderung im Überblick:

  • Erhöhung der Grundbeträge um € 10.000
  • Anhebung der Einkommensgrenze um 20%
  • Anhebung der Kaufpreisgrenzen

Wie wird gefördert?

Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des Objektes einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Der Zuschuss besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen nach einem festgelegten Punktesystem.

Begünstigte Person

Wer kann eine Förderung beziehen?

Um eine Förderung für Kauf oder Hausbau zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU), asylberechtigt
  • Wohnbedarf
  • Dieser liegt vor, wenn

·    bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde

·    für die bisherige Wohnung im Eigentum müssen sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:

–    Größe und Ausstattung
–    Geänderte Familienverhältnisse
–    Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
–    Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
–    Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)

  • Begründung des Hauptwohnsitzes und ausschließliche regelmäßige Verwendung der Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedarfs
  • Aufgabe der Rechte an der bisher bewohnten Wohnung (Ausnahmeregelungen sind zu beachten)
  • Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
HaushaltsgrößeNetto-Haushaltseinkommen jährlichNetto-Haushaltseinkommen mtl. (Jahreszwölftel)
Eine Person € 57.024,-€ 4.752,-
Zwei Personen€ 87.120,-€ 7.260,-
Drei Personen€ 93.456,-€ 7.788,-
Vier Personen€ 104.544,-€ 8.712,-
Fünf Personen € 110.880,-€ 9.240,-
Sechs Personen € 118.008,-€ 9.834,-
> sechs Personen€ 126.720,-€ 10.560,-

Kaufförderung

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und Zuschlägen.

Grundbetrag

Personen/FamiliensituationGrundbetrag
Eine Person€ 29.000,-
Zwei nahestende Personen€ 33.000,-
Drei nahestende Personen€ 36.000,-
Vier und mehr nahestende Personen€ 39.000,-
AlleinerzieherInnen mit 1 Kind€ 38.000,-
AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern€ 41.000,-
Wachsende Familie (ohne Kinder)€ 41.000,-
Jungfamilie (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind)€ 43.000,-
Kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern)€ 45.000,-

Der Grundbetrag kann sich aufgrund Kaufpreisüberschreitung ggf. vermindern.

Zuschläge

Zuschlagspunkte gibt es für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl (errechnet und nachgewiesen durch einen geprüften Planungsenergieausweis), Standort- und Ausführungsqualität sowie barrierefreie Ausstattung.

Personen/FamiliensituationZuschlag je Punkt
Eine Person€ 480,-
Zwei nahestende Personen€ 560,-
Drei nahestende Personen€ 650,-
Vier und mehr nahestende Personen€ 730,-
Alleinerzieherin/Alleinerzieher€ 650,-
Jungfamilie€ 810,-
Kinderreiche Familie€ 840,-

Zuschussberechnung:

Die Summe der Zuschläge ergibt sich aus dem 1,5-fachen der Zuschlagspunkte aus dem Energieausweis zuzüglich der Zuschlagspunkte für Standortqualität und barrierefreie Ausstattung. 
Der Zuschuss ist mit € 80.000,- begrenzt.

Grundbetrag* +  (Zuschlag x Förderungspunkte**)
= Fördersumme

*ggf. Kürzung des Grundbetrags aufgrund Kaufpreisüberschreitung

** Energie-Punkte x 1,5 + Punkte für Standort/Ausführung/Barrierefreiheit

Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen!

Eine konkrete Berechnung für Ihre Wunschwohnung erhalten Sie von unserem erfahrenen Team im Zuge der Beratung.

Leitgöb Wohnbau Saalfelden: +43 (0)6582 70203

Leitgöb Wohnbau Salzburg: +43 (0)662 882213


Die gesamte Broschüre “ Wohnbauförderung Eigentum“ des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen finden Sie
► HIER 

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