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Erhöhung der Salzburger Wohnbauförderung
Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des Objektes einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Der Zuschuss besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen nach einem festgelegten Punktesystem
Höhere Förderzuschläge
- Die Zuschläge je Punkt nach Personenanzahl wurden auf das 1,5fache erhöht.
- Es gibt keine Deckelung mehr bei der errechneten Fördersumme.
- Die Energiepunkte lt. Energieausweis wurden auf das 1,5fache erhöht.
Anhebung der Kaufpreisobergrenzen
- Die regional gestaffelten Grenzwerte ab denen eine Förderungskürzung erfolgt wurden angehoben. Z.B. Pinzgau: von € 3.400/m² auf € 4.400/m²
Berechnungsbeispiele
Wohnbauförderung “ Seekirchen – Wallerseestraße„:
Personen/Familienstatus | max. Zuschuss gesamt |
1 Person | € 41.200,- |
2 Personen (nicht verheiratet) | € 48.000,- |
Alleinerzieher/in mit 1 Kind | € 56.900,- |
Jungfamilie | € 69.600,- |
Nähere Informationen zur Wohnbauförderung ► HIER
Die gesamte Broschüre “ Wohnbauförderung Eigentum“ des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen finden Sie ► HIER